28.10.2014 „In
der Geiselhaft der Staatsräson“
Perspektiven langjährig geduldeter Flüchtlinge
19 Uhr Haus der Demokratie und Menschenrechte
(Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin)
Die Mentalität deutscher Bleiberechtsregelungen
Die etwas mäßig besuchte
Veranstaltung „In
der Geiselhaft der Staatsräson – Perspektiven langjährig geduldeter
Flüchtlinge“ Ende Oktober im Berliner Haus der Demokratie, wollte
einerseits für das Schicksal der rund 100.000 „Geduldeten“ Flüchtlinge
in Deutschland sensibilisieren und gleichzeitig klären warum bisher
umfassende Bleiberechtsregelungen für sie scheiterten bzw. was
zukünftige Bleiberechts-Kampagnen beachten müssen. Denn die nächste
Runde, um in der Öffentlichkeit die Situation der Geduldeten
anzusprechen, bietet sich voraussichtlich noch dieses Jahr. Seit April
liegt der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur „Neubestimmung
des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ vor und kann noch
dieses Jahr verabschiedet werden.
Das Bündis gegen
Lager Berlin/Brandenburg hat bereits Ende Februar 2014 auf der
Konferenz No Border Last Forever in Frankfurt/Main mit dem Workshop „Im
Dunkeln – langjährig Geduldete und MitwirkungspflichtverletzerInnen“
Interviewfragebögen
vorgestellt und über eine neue Bleiberechts-Kampagne nachgedacht. Auf
dieser Grundlage wurden in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und
Brandenburg rund 30 Interviews mit langjährig Geduldeten durchgeführt.
Die Auswertung
zeigt, dass Geduldete ähnliche Erfahrungen machen: Ohne Perspektive
fristen sie ein Leben in Lagern an der Peripherie. Stigmatisiert als
MitwirkungspflichtverletzerInnen und mit Sanktionen am Leben gehindert,
ausgetrickst von Behörden und isoliert vom Rest der Bevölkerung bleibt
den meisten nach so langer Zeit nichtmal mehr der Kontakt ins
Heimatland. Ein inhumaner und untragbarer Zustande, der für über 10.000
Menschen schon länger als 15 Jahre andauert.
Parlamentarische
Initiativen für Bleiberecht
Kay Wendel vom Flüchtlingsrat Brandenburg hat angesichts des
Referentenentwurfs systematisch untersucht welche
parlamentarischen Anläufe es für die Legalisierung von Geduldeten seit
2004 gab. Sein Fazit: Weil ein Bleiberecht bisher immer an die
Bedingung der „Mitwirkungspflicht“ geküpft war, konnte der Großteil der
Geduldeten nicht profitieren. Denn sie sind ja meist in dem
Duldungs-Status verhaftet, gerade weil sie nicht an ihrer eigenen
Abschiebung „mitgewirkt“ haben und ihrer „Pflicht“ alle Hindernisse für
eine Abschiebung (v.a. Beschaffung von Dokumenten) selbstständig aus
dem Weg zu räumen, nicht nachgekommen sind bzw. ihnen das unterstellt
wird. Sie werden als „MitwirkungspflichtverletzerInnen“ stigmatisiert,
moralisierend als „Täuscher“ und „Sozialschmarotzer“ gebrandmarkt, und
mit Sanktionen (Residenzpflicht, geringeres Taschengeld, Lagerpflicht,
Arbeitsverbot, keine Integrationskurse, keine Möglichkeit von einer
Härtefallkommission angehört zu werden usw.) täglich an ihren Status
erinnert. Das Ziel der Sanktionen, die „Ausreisebereitschaft“ zu
erhöhen, wird damit nachweislich nicht erreicht – vielmehr wird eine
größer werdende Gruppe aus Prinzip am menschenwürdigen Leben gehindert.
Schon seit 1965 gibt es in Deutschland den Status der Duldung wenn
tatsächliche Gründe einer rechtlich zulässigen Abschiebung zeitweilig
entgegenstehen. Rechtliche Abschiebungshindernisse sind einerseits
zielstaatsbezogen (GFK, subsidiärer Schutz, daher Abschiebungsverbot
nach § 60 AufenthG; sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25
AufenthG), andererseits inlandsbezogen (Trennung von Eheleuten und
Eltern von Kindern). Tatsächliche Abschiebehindernisse und damit
Duldungsgründe sind z.B. Reiseunfähigkeit (Krankheit o.ä.), der
Herkunftsstaat verweigert die Aufnahme oder Passlosigkeit. Da die
tatsächlichen Gründe temporär sein müssten, ist die Abschiebung für die
Dauer ausgesetzt, trotzdem besteht die Ausreisepflicht und die Duldung
begründet keinen ordentlichen Aufenthaltsstatus.
Dieses „zeitweilige“ führt dazu, dass die Intervalle der erneuten
Prüfung der Abschiebebedingungen auch sehr kurz sein können. Manche
Geduldete müssen sich täglich bei der Ausländerbehörde melden um ihre
Duldung wieder um einen weiteren Tag zu verlängern.
Seit 2004 gab es vier Anläufe die Zahl der Geduldeten durch
Bleiberechtsregelungen für bestimmte Personengruppen (z.B. „gut
integrierte Jugendliche“), zu reduzieren. Alle Gesetzesinitiativen
wurden als große Schritte in Richtung Humanität gefeiert. Erst im
Nachgang fiel jeweils auf, dass nur wenige profitieren konnten, da die
Bedingungen für die meisten nicht erfüllbar waren. Allen Regelungen
gemein war auch die Ausnahme der „MitwirkungspflichtverletzerInnen“,
die nicht profitieren sollten. Erstmalig 2013 wurde im Bundesrat
„tätige Reue“ für MitwirkungspflichtverletzerInnen diskutiert, also die
Möglichkeit ein Bleiberecht nach 8 Jahren zu bekommen wenn z.B. das
Verschweigen der richtigen Identität im Asylverfahren nachträglich
bereut wird. Ein Bleiberecht durch „tätige Reue“ sollte aber nur dann
möglich sein wenn der Verstoß der Mitwirkungspflicht nicht kausal zum
Abschiebehindernis führte. Dieser nicht gerade weitgehende Vorschlag
wurde vom Bundestag abgelehnt. Das Resultat ist nun der im April
vorgelegte Referentenentwurf, der die „tätige Reue“ zu einer
Ermessensentscheidung der örtlichen Ausländerbhörde macht und all
diejenigen ausnimmt, die in Konflikt mit dem Strafgesetzbuch geraten
sind.
Destruktives „Steuern und
begrenzen“
Die Zwickmühle zwischen Staatsräson („Leute die sich nicht an die
Gesetze halten, sollen auch nach Jahrzehnten nicht von ihrer Renitenz
profitieren“) und dem Bedürfnis von Flüchtlingen nicht abgeschoben zu
werden, ist faktisch nicht auflösbar. Zumal der Staat mit dem Asylrecht
auch noch versucht die Zuwanderung nach Deutschland zu steuern bzw. zu
begrenzen. Dazu gehören dann die Erfordernisse des nationalen
Arbeitsmarkts, die Belohnung von Integrationsbemühungen und
Sicherheitsaspekte. So wird das grundsätzlich humanitäre Asylrecht
durch lauter andere, dem Staat wichtige Dinge, pervertiert. Es ist
deshalb nicht verwunderlich, dass auch die bisherigen
Bleiberechtsregelungen nicht etwa auf Humanität abzielten, sondern auf
die „Nebenaspekte“ des Asylrechts. Einer dieser Nebenaspekte ist auch
die geforderte Rechtstreue, die mit jedem Gesetz und der demonstrativen
Einhaltung desselbigen, unter Beweis gestellt wird. Blockierer (allen
voran die AG
Rück im Bundesinnenministerium) eines bedingungslosen Bleiberechts
für „MitwirkungspflichtverleterInnen“ argumentieren denn auch genau so:
Ein Bleiberecht, gerade für diejenigen die ihrer Pflicht zur Mitwirkung
nicht nachkommen, hätte eine destruktive Wirkung auf die gesamte
Rechtsordnung, da das Signal ausgesendet würde, dass es sich lohnt den
Pass an der Grenze zu vernichten und nicht mit den Ausländerbehörden zu
kooperieren.
Tatsächlich ist es genau andersherum: Die aktuelle Gesetzeslage
bestraft zwar die Nicht-Kooperativen mit dem Duldungs-Status und dessen
Sanktionen – alle anderen jedoch, die weitesgehend kooperieren und die
Bedingungen für ihre Abschiebung selbst herbeischaffen, werden für ihre
Mitwirkung am Verfahren mit der eigenen Abschiebung belohnt. Auch das
ein Patt, der sich offenbar rumgesprochen hat.
Nebenbei gibt es, gesellschaftlich und nicht nur rechtspolitisch
betrachtet, auch noch wesentlichere destruktive Wirkungen, die sich
eher aus der aktuellen Gesetzeslage ergeben. Wie ist beispielsweise die
immer größer werdende Anzahl „Geduldeter“, also auf ewig zu Untätigkeit
gezwungener und in Desintegration gehaltender Menschen, mit den
Gewissheiten der Menschenrechte zu vereinbaren?
Nichtsdesto trotz arbeitet die AG-Rückführung im BMI fieberhaft an der
öffentlichen Wahrnehmung dieser Problematik. Auch im Haus der
Demokratie, nur vier Wochen vorher fand beispielsweise eine
größere Amnesty-Veranstaltung mit Dr. Christian Klos
(AG Rück, BMI) statt. Er schmetterte alle humanitären Argumente damit
ab, dass es nunmal „Vollzugsdefizite“ bei der Umsetzung geltender
Gesetze gebe. Demnach gibt es 143.000 Ausreisepflichtige, die, aus
welchen Gründen auch immer, nicht ausreisen. Für ihn stellt sich das
humanitäre Problem der Geduldeten eher als ein Problem der nicht
erfolgten Abschiebung dar. Die will er beschleunigen, damit es nicht
mehr zu dem inhumanen Duldungs-Status kommt. So eine umgekehrte und
zynische Logik kann nur von Verwaltungsfachangestellten kommen.
Verallgemeinerbarer
Einzelfall
Auf der Veranstaltung sprach auch ein langjährig Geduldeter aus
Sachsen-Anhalt. Er kam 1998 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde
2000 abgelehnt. Seit dem hat er den Duldungs-Status und lebte bis 2012
im Lager Möhlau (mittlerweile wegen der Zustände dort geschlossen). Die
zuständige Ausländerbehörde hatte versucht ihn zur Kooperation zu
bewegen indem ihm eine Arbeitserlaubnis und regulärer Aufenthalt
versprochen wurde, wenn er u.a. seine Geburtsurkunde und Pass
beibringen würde. Obwohl beides äußerst schwer zu beschaffen war und
die Behörden seines Heimatlandes nicht kooperationswillig waren, legte
ihm die Ausländerbehörde die Schwirigkeiten als persönliches
Verschulden, als Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht aus. Nachdem die
Geburtsurkunde doch ihren Weg nach Sachsen-Anhalt gefunden hatte, wurde
ihm klar, dass die Hoffnung auf eine Arbeitserlaubnis nur ein Trick
war. Denn nun würde nur noch sein Pass fehlen um ihn abschieben zu
können, so ließ ihn die Ausländerbehörde wissen. Daraufhin stellte er
die Kooperation und seine Bemühungen ein. Er hatte die Wahl zwischen
Duldung mit Sanktionen oder Abschiebung. Die Möglichkeit diese Wahl
selbstständig treffen zu können wird den meisten Flüchtlinge nicht
gewährt. Die Konsequenzen ihrer Mitwirkung am Verfahren werden ihnen
nicht bewusst gemacht – sie werden schlicht hereingelegt um sie
schneller wieder abschieben zu können. Während es im Strafrecht das
Recht des Beschuldigten gibt sich nicht selbst belasten zu müssen, gibt
es im Asylrecht faktisch die (Mitwirkungs-)Pflicht die eigene
Abschiebung zu beschleunigen. Zudem einiges von dem was die
Ausländerbehörden verlangen unmöglich und auch illegal ist (z.B.
Versenden von Ausweisdokumenten).
Er bemängelte, dass das Schicksal der Geduldeten fast niemanden
interessiere und keine Partei sich bisher für sie eingesetzt habe. Das
Stigma, einen irgendwie unrechtmäßig erworbenen Aufenthaltsstatus zu
haben, reicht tief in linke Kreise. Seit den 90er Jahren hat sich auf
dem Gebiet nichts getan. Die Sanktionen, gerade wenn sie auf lange Zeit
angewandt werden führen zu schwerwiegende persönlichen Problemen und
psychischen Erkrankungen. Ihm sind viele „Geduldete“ bekannt, die so
sehr darunter leiden, dass sie aus Scham den Kontakt zu ihren Familien
abreißen lassen, ihre Zimmer nicht verlassen und nach ihrer räumlichen
Flucht nun erneut vielmehr innerlich flüchten. Die meisten warten auf
den Tod, obwohl sie als junge Leute nach Deutschland kamen.
Aus der juristischen
Praxis
Philip Rusche, ein Rechtsanwalt aus Berlin der viele Geduldete
vertritt, stellte daraufhin ein paar Probleme aus der juristischen
Praxis vor. Der gängige Weg für einen ordentliche Aufenthalt aus dem
Duldungsstatus heraus, sei die familären Bindung an Personen, die hier
schon einen Status haben. Aber Heiraten ist für Geduldete zumeist
unmöglich, wenn die Identität nicht bekannt ist oder es keinen Pass
gibt. Die Anforderungen der Standesämter, sind ähnlich wie die der
Ausländerbehörde – ohne Abstammungsnachweis und Geburtsurkunden geht
nichts. Die Bedingungen für die bisherigen Bleiberechtsregelungen (z.B.
stichtagsabhängig) seien schwer zu erfüllen und nachzuweisen. Gegen die
Sanktionen könne gut vorgegangen werden, wenn der Verstoß der
Mitwirkungspflicht angezweifelt wird und auch Belege (z.B. nachweisbare
Bemühungen bestimmte Dokumente zu besorgen) dafür geliefert werden
können. Dafür braucht es aber Kampfesgeist, den die meisten Geduldeten
nach jahrelangem Dahinvegitieren verloren haben. Eigentlich brauche
jeder Geduldete anwaltlichen Beistand – was ihnen aufgrund der Kosten
aber verwehrt bleibt.
Die großen Hoffnungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
zur Höhe der Leistungen („die garantierte Menschenwürde darf migrationspolitisch
nicht relativiert werden“) wurden nicht erfüllt. Die Praxis
zeigt, dass sehr wohl und auch bis zur völligen Streichung der
Leistungen „relativiert“ wird.
Gegenstrategien
Auf juristischer Ebene ist im Einzelfall vielleicht was zu drehen, aber
für mehr braucht es andere Gesetze. Auf europäischer Ebene wurde die
Kettenduldung zwar gerügt, aber nur für die Flüchtlinge bei denen es
keine Aussicht auf Veränderung gibt, da z.B. ihr Heimatland schlicht
nicht mehr existiert. Der europäische Gerichtshof gibt den Hardlinern
eher recht. Jeder Nationalstaat könne bestimmen wer auf seinem
Territorium verweilt und wie lang.
Wie so oft wurde auch bei dieser Veranstaltung die öffentliche Meinung
als einziges erfolgversprechendes Kampffeld adressiert. Die „innere
Logik“ der Abschiebebehörden („Mitwirkungspflichtverletzer dürfen nicht
profitieren“) muss in der Öffentlichkeit humanitär begründeten
Widerstand hervorrufen, der nicht standortnationalistisch argumentiert
(„nur die, die uns nützen“). Dabei kann es hilfreich sein Politikern
ihre Illusionen (z.B. Sanktion würden Ausreisebereitschaft fördern) zu
nehmen und mit der Realität zu konfrontieren (Patt zwischen Staatsräson
und den „Mitwirkungspflichtverletzern“).
Für das Schicksal der langjährig Geduldeten muss ein ebenso starkes
Bewusstsein hergestellt werden, wie es in den letzten Jahren für andere
Flüchtlingsgruppen gelungen ist. Der aktuelle Referentenentwurf und die
parlamentarischen Debatten dazu, eignen sich sehr gut um sich
einzumischen. Statt die „Vollzugsdefizite“ des BMI sollte sich die
Öffentlichkeit mehr mit den Ursachen von Flucht und postkolonialen
Ausbeutungsverhältnissen auseinandersetzen und Profiteure dieser
Weltordnung hierzulande benennen. Und klar, muss es bei einer breiten
Kampagne für ein bedingungsloses Bleiberecht langjährig Geduldeter auch
praktische Solidarität geben.
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Ankündigung: "In der Geiselhaft der
Staatsräson"
Bleiberecht für langjährig Geduldete!
Diese Forderung ist so alt wie
das Phänomen der Duldung von Flüchtlingen, deren Asylantrag zwar
abgelehnt ist, aber die Abschiebung aus unterschiedlichen Gründen
ausgesetzt ist. Letzteres zumeist, weil nicht an der eigenen
Abschiebung mitgewirkt wurde. Für die sog.
Mitwirkungspflichtverletzer*innen gelten besondere Sanktionen und
Beschränkungen. Meist über Jahre hinweg leben Geduldete wie im offenen
Vollzug und haben keine Aussicht auf einen regulären Aufenthalt.
An ihnen demonstriert der Rechtsstaat sein Ordnungsdenken: Wer sich mit
angeblich unlauteren Methoden eine Duldung verschafft, darf keine
Perspektive auf ein Bleiberecht bekommen. Dieses Denken zieht sich seit
Jahren durch die Aufenthaltsgesetze. Auch die aktuellen Reformvorhaben
der Bundesregierung kommen eher einer Bedrohung als einer Lösung gleich.
Bei der Veranstaltung werden Betroffene zu Wort kommen und über die
Wirkung der Sanktionen, ihren Alltag und ihre Perspektive sprechen. Der
Rechtsanwalt Philip Rusche wird über die juristische Praxis im Kampf
von Geduldeten gegen Sanktionen und für einen Aufenthalt berichten. Kay
Wendel von Flüchtlingsrat Brandenburg fasst die parlamentarischen
Initiativen für ein Bleiberecht Geduldeter in den letzten Jahren
zusammen. Gemeinsam wollen wir Gegenstrategien und mögliche Ansätze
einer Legalisierungskampagne in Deutschland diskutieren.
>>> Online Veröffentlichung Kettenduldung – Bleiberecht und parlamentarische
Initiativen 2000 – 2014
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